Aus gegebenem Anlass gibt der Kirchengemeinderat folgenden Beschluss aus seiner Sitzung am 18. Mai 2026 bekannt:
Der Kirchengemeinderat beschließt, dass für nicht Kirchenmitglieder keine Trauerfeier in den Kirchen stattfinden darf und es keine Möglichkeit gibt die Kirchen für solche Zwecke anzumieten.
Die Entscheidung fällt in dem Wissen, dass im Einzelfall nach den Grundlinien kirchlichen Handels, in Absprache mit der Pröpstin/ dem Propst, anders entschieden werden kann.
Für Angehörige von Verstorbenen, die der Kirche angehören, steht jederzeit eine Seelsorgerin /ein Seelsorger zur Verfügung. Wenden Sie sich gerne an Pastor Thomas Reimers 04662 3523, oder das Kirchenbüro.